§ 1
Allgemeines
(1)
Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Sämtliche Nebenabsprachen zu diesen Bedingungen, auch wenn sie durch
Vertreter oder Angestellte entgegengenommen werden, bedürfen zu ihrer
Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
(2) Durch die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen wird die
Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht berührt.
§ 2
Angebot und Vertragsabschluß
(1)
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich,
soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen,
mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Bei
Warenlieferungen gemäß EG-Richtlinie Nr. 93/42/EWG über Medizinprodukte oder
dem MPG (Medizinproduktegesetz) an Wiederverkäufer
im In-/ und Ausland, müssen die jeweiligen nationalen Anforderungen
eigenverantwortlich eingehalten werden.
§ 3
Lieferung und Lieferfristen
(1)
Die Waren werden in den angegebenen Ausführungen und Verpackungseinheiten
geliefert. Teillieferungen bleiben vorbehalten.
(2) Bei Auftragswerten über 250,00 netto erfolgen unsere Lieferungen
verpackungs-, porto- und frachtfrei frei Versandstelle. Bei Auftragswerten
unter 250,00 netto stellen wir Verpackungs- und Frachtkosten laut Preisliste
in Rechnung.
(3) Solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht
unsere Lieferpflicht.
(4) Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist
Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben, die mit
Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt.
§ 4
Höhere Gewalt
Fälle
höherer Gewalt - als solche gelten u. a. Streik, Aussperrung oder sonstige
Ereignisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht
abwenden können - gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten
eingetreten - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die
Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus
ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide
Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs
vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
§ 5
Preise und Zahlungsbedingungen
(1)
Die in unseren Verkaufsunterlagen (Katalogen, Bestellpreislisten usw.) angegebenen
Preise betreffen den Zeitpunkt der jeweiligen Herausgabe. Werbepreise sind
nur gültig während der jeweils angegebenen Zeitspanne. Preisänderungen nach
Herausgabe der Verkaufsunterlagen bleiben vorbehalten. Bei bereits
geschlossenen Verträgen ist eine Veränderung des vereinbarten Preises
ausgeschlossen.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nur bei Wiederverkaufspreisen
nicht in unseren Preisen enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind
unsere Rechnungen sofort nach Erhalt der Ware fällig und zahlbar rein netto
Kasse.
(4) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, ab
Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen,
mindestens 2% über dem jeweiligen Bundesbank Diskontsatz zu berechnen. Sowohl
dem Besteller als auch uns bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen
niedrigeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.
(5) Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder
Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir befugt, Sicherheiten oder
Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
§ 6
Datenspeicherung
Hinweise
gem. § 3 Bundesschutzgesetz: Kundendaten werden gespeichert.
§ 7
Transportschaden
Erkennt
der Besteller Schäden an der Verpackung (Transportschäden), so hat er bei
Annahme der Ware von dem Transporteur die Beschädigung bescheinigen zu
lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt
werden, müssen uns innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware gemeldet und
zugegangen sein.
§ 8
Gewährleistung und Haftung
(1)
Beanstandungen im Hinblick auf Mängel und Beschaffenheit der gelieferten Ware
werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb der acht Tage nach Erhalt der
Ware - bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs
Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben
werden. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
§ 9
Rückgabe-/Umtauschrecht
Für
Sonderbestellungen und -anfertigungen nach Kundenwünschen, Reagenzien und
speziell angefertigte Muster sind Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Alle
anderen Waren werden innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt zurückgenommen bzw.
umgetauscht; steril verpackte oder klinisch reine Ware, sog. Einmal-Verbrauchsmaterial
wie z.B. Klebeelektroden allerdings nur, wenn sie in der ungeöffneten
Originalpackung - gegebenenfalls unter Einhaltung der Kühlkette -
zurückgegeben werden. Rücksendungen müssen grundsätzlich „freigemacht“
erfolgen, unfreie Rücksendungen können nicht angenommen werden.
§ 10
Eigentumsvorbehalt
(1)
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser
Eigentum. Der Käufer darf über die gekaufte Ware im ordentlichen
Geschäftsgang verfügen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen
gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Er ist
ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlung an uns
für unsere Rechnung einzuziehen.
(2) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die uns
gehörende Ware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns
unverzüglich per eingeschriebenem Brief oder per Telefax benachrichtigen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei
Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die uns gehörende Ware zurückzunehmen.
Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom
Vertrag.
§ 11
Erfüllungsort/Gerichtsstand
(1)
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser
Geschäftssitz.
(2) Bei allen aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn
der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentliche Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht
zu erheben, das für unseren Firmensitz zuständig ist. Wir sind auch
berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
Waldachtal -
Stand 01.01.2014
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